ERRECHNEN. BESPRECHEN. BEZAHLEN.

Kosten

Aufklärung über Eigenanteile vor der Behandlung
Auf Wunsch detaillierter Kostenvoranschlag
Transparente Rechnungslegung. Keine Abrechnungsgesellschaft

Transparenz
auch in finanzieller Hinsicht.

Gute Qualität – und das ist bei jeder Versorgung unser oberstes Ziel – erfordert Einsatz. Sie erfahren vor einer Behandlung, ob Sie sich beteiligen müssen, gegebenenfalls in welcher Höhe.

Ihr Vertrauen in unsere Behandlung verpflichtet uns zu einer für Sie nachvollziehbaren Rechnungslegung: Leistung und Abrechnung kommen aus einer Hand.

Darum arbeiten wir nicht mit Abrechnungsgesellschaften zusammen.

Umfangreiche, kostenintensive Maßnahmen sind längerfristig planbar. Sollten Ihnen die erforderlichen Mittel aktuell nicht zur Verfügung stehen, können wir selbst ein stark geschädigtes Gebiss mit überschaubarem finanziellem Einsatz in einen funktionstüchtigen, langzeit-provisorischen Zustand überführen. Sie können sich auf einen definitiven, höherwertigen Zahnersatz dann in aller Ruhe vorbereiten.

Wir drängen Sie nicht und machen nichts, was Sie nicht wollen. Es geht um Sie!

Weil komplexe Sanierungen neben den zahnärztlichen auch zahntechnische und gegebenenfalls chirurgische Leistungen beinhalten, ist eine gewissenhafte Planung wichtig. Über die Kosten für eventuell erforderliche chirurgische Leistungen im Vorfeld unserer Behandlung – wie etwa Implantate – informiert Sie die chirurgische Praxis. Wir erstellen daraufhin einen detaillierten Kostenvoranschlag und holen auf Basis unserer Planung die Kalkulation des zahntechnischen Labors ein. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand.

Wir stellen komplexe Planungen in Rechnung, wenn sie rein informativen Zwecken dienen oder wenn unterschiedliche Varianten in allen Einzelheiten gerechnet werden, die Arbeit jedoch nicht zur Ausführung kommt. Die einfache Kostenschätzung für Standard-Behandlungen ist hiervon nicht betroffen.

Nicht in allen Fällen werden die Behandlungskosten von privaten Versicherern oder den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Der gesetzliche Zuschuss ist nach Genehmigung bonusabhängig definiert. Sind Sie privat versichert oder zusatzversichert, ist es sinnvoll, den Kostenträger vorab zu informieren, damit er Ihnen die Höhe der zu erwartenden Erstattung – abhängig von Ihrem Tarif – mitteilen kann.

Unser Sekretariat ist bemüht, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Den Papierkrieg mit den gesetzlichen Krankenkassen nehmen wir Ihnen fast vollständig ab. Sie lassen uns nur die von der Kasse bearbeiteten Unterlagen zukommen, den Rest erledigen wir.

Und sollten sich Unklarheiten bezüglich der Erstattung durch Ihre private oder Zusatzversicherung ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne bei.

Im Papierkrieg mischt leider auch der Fehlerteufel mit. Sollte es ausnahmsweise zu Unstimmigkeiten kommen, sprechen Sie uns bitte an.

Sie sollen gut kauen können. Aber nicht an unserer Rechnung!